Wiederkaufsrecht
Wiederkaufsrecht Bei einem Verkauf verbilligten Baulands von einer Stadt an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Ein Preisnachlass von 29% gegenüber dem Verkehrswert genügt nicht. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20% soll eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen sein (BGH, U. v. 15.02.2019, V ZR 77/18). Nach Ansicht des BGH führt eine Vertragsgestaltung, die die vorgenannten Angemessenheitskriterien missachtet zur Nichtigkeit