Kommanditistenhaftung

(Un-)Beschränkte Haftung des Kommanditisten Summary Zukünftig dürfte es deutlich schwieriger werden, Ansprüche gegen Kommanditisten damit zu begründen, dass sie ihren Kommanditanteil vor Eintragung als Kommanditist im Handelsregister erworben hätten. Ausgangslage In der bisherigen M&A-Praxis wurde regelmäßig darauf geachtet, dass die Übertragung von Kommanditanteilen aufschiebend bedingt auf die Eintragung des neuen Kommanditisten im Handelsregister erfolgt. Grund hierfür war § 176 Abs. 2, 1 HGB, wonach ein Kommanditist unbeschränkt haftet, wenn er in eine bestehende Handelsgesellschaft eintritt, bevor er als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist. Ist die aufschiebende Bedingung (entgegen der üblichen Sorgfalt) nicht vereinbart worden, war dies regelmäßig ein Einfallstor (auch

22. August 2024|Corporate / M&A, Allgemein, Finance|

CORONA – COVID 19 – SARS COV 2

Die Auswirkungen der Epidemie zeitigen schon jetzt für Unternehmen enorme Herausforderungen. Die bisher geleisteten organisatorischen Anstrengungen zum Schutz von Mitarbeitern und Geschäftspartnern waren bereits immens. Die Schutzmaßnahmen verlangen ein hohes Maß an Flexibilität ab.   Für Unternehmen stellen sich häufig folgende Fragen: Kann sich ein Vertragspartner auf vertraglich fixierte Fristen berufen oder müssen Fristverschiebungen hingenommen werden? Können Werk- oder Lieferverträge ganz oder teilweise gekündigt oder anderweitig beendet werden? Welche Leistungen müssen nachgeholt werden? Gelten Sonderregelungen für die fristlose Kündigung von Miet- und Pachtverträgen? Unter welchen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen? Sind Vertragspartnern vergebliche Aufwendungen, d.h. Aufwendungen, die im Vertrauen auf die

Rangrücktritt

Unternehmensfinanzierung   Qualifizierter Rangrücktritt auch in AGB zulässig, aber hohe Anforderungen an Vertragsgestaltung   Der BGH (U. v. 06.12.2018, IX ZR 143/17) hat eine in AGB eines Nachrangdarlehenvertrags geregelte vorinsolvenzliche Durchsetzungs-sperre (qualifizierter Rangrücktritt) für grundsätzlich zulässig erklärt. Als Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung des Nachrangdarlehens ist die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen. Leistung und Gegenleistung können privatautonom vereinbart werden.   Gleichwohl stellt der BGH hohe Anforderungen an die Gestaltung der Klausel bezüglich Klarheit und Verständlichkeit (vgl. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Vertragspartner des Verwenders soll ohne fremde Hilfe

2. April 2019|Allgemein, Finance|

Synergien nutzen

Synergien in der Immobilienprojektentwicklung nutzen „Crowdfunding ist etwas für Unternehmen, die kein Geld von der Bank bekommen.“ – So lautete früher ein Vorurteil von Kritikern des Crowdfunding. Zwischenzeitlich wird Crowdfunding mehr und mehr von Unternehmen mit einer äußerst gesunden Bonität eingesetzt. Besondere Beliebtheit findet das Crowdfunding bei Immobilienprojektentwicklungen. Angesichts der vergleichsweise niedrigen Summen, die für Immobilienprojektentwicklungen eingespielt werden, ist klar, dass Crowdfunding lediglich eine Komplementärfinanzierung darstellt und die klassischen Finanzierungsformen wohl kaum zu ersetzen vermag. Erfahrungsgemäß bewerten Banken Crowdkapital als Eigenkapital. Grund hierfür ist, dass Crowdkapital meist über Nachrangdarlehen eingesammelt wird. Im Zweifel werden also die übrigen Gläubiger vor den

22. September 2017|Finance|

Gestattungsverfahren für VIB

Gestattungsverfahren für VIB Seit dem 21.08.2017 ist für Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) ein formales Prüfungsverfahren verpflichtend. Für jedes einzelne VIB ist ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Unterschiedliche Ausgestaltungen (etwa im Hinblick auf Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Zinssatz, Zinsfälligkeit oder Rückzahlungsmodalitäten) führen zu unterschiedlichen VIB im rechtlichen Sinne, die eine separate Pflicht zur Initiierung eines Prüfungsverfahrens auslösen. Nach § 13a VermAnlG darf ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen erst einen Werktag nach Veröffentlichung des VIB beginnen. Die Veröffentlichung hat auf der Webseite des Anbieters und auf der Webseite der Crowdfundingplattform zu erfolgen. Nach § 13a Abs. 2 VermAnlG muss das VIB – entgegen der früher gängigen Praxis

30. August 2017|Finance|

Reporting

Der Bundesverband schafft eigene Reporting Standards Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat Reporting Standards verabschiedet, die für die Mitglieder des Verbands verbindlich sind. Mit diesem Regelwerk schafft der Verband einen Standard, der im Markt einen wesentlichen Qualitätsstandard setzt. Freilich ist dieser Standard für verbandsunabhängige Plattformen nicht bindend; es bleibt jedoch abzuwarten, ob nicht auch jene Plattformen mit diesem Standard konform gehen, um Vertrauen im Markt zu gewinnen. Mit regelmäßigen Berichten, die 90 Tage nach Jahresende und 60 Tage nach Halbjahresende abzugeben sind, soll bei Investoren in allen wesentlichen Punkten für Transparenz gesorgt werden. Die Geldgeber sollen damit kontinuierlich in die Lage

24. März 2017|Finance|

Immobilienfinanzierung

Immobilien auf dem Vormarsch Deutliches Wachstum der Immobilienfinanzierung durch die Crowd   Im Jahr 2016 wuchs das Crowd-Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 186%. Alleine im vierten Quartal 2016 wurden Immobilienprojekte mit einer Co-Finanzierung in Höhe von 19 Millionen Euro finanziert. Hält dieser Trend weiter an, wird die Crowd-Finanzierung auch in Deutschland einen weitaus wichtigeren Stellenwert einnehmen. Immobilienprojekte haben damit deutlich mehr Zuspruch der Investoren erfahren als Start-Ups. Der Anteil von Immobilienfinanzierungen am gesamten Crowdinvesting-Markt beträgt damit 63%. (Quelle: für-gründer.de) Hintergrund für diese Entwicklung scheint das in den letzten Jahren aufgebaute Vertrauen in Immobilienfinanzierungen zu sein. Nach Angaben von crowdinvesting.de sind

17. Februar 2017|Finance|