Marktsondierung
Vertragsverhandlungen mit einem OTF oder MTF: Insiderrechtliche Pflichten für potentielle Anleger. Seit dem 03.07.2016 gilt die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, nachfolgend „MAR“) vollumfänglich. Neu gegenüber den bisherigen nationalen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz ist der Anwendungsbereich sowohl für multilaterale (MTF) als auch andere organisierte (OTF) Handelssysteme. Insbesondere Emittenten im Freiverkehr (z.B. Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse) unterliegen den Regelungen der MAR. Für Marktsondierungen hatte sich in der Vergangenheit eine Praxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) etabliert, deren Konturen nicht gesetzlich normiert waren, nunmehr aber in der MAR abgebildet sind. Nach den Erwägungsgründen der MAR sind