Restrukturierung

Liquidationsloses Erlöschen einer Personengesellschaft   Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 30.11.2018 (22 W 69/18) entschieden, dass eine liquidationslose Beendigung einer Gesellschaft dann eintritt, wenn die Gesellschafterstellungen einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter übertragen werden. In diesem Fall kommt ein Weiterbestehen der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft nicht in Betracht, weil eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muss.   Folgerungen für die Praxis: Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, findet eine Anwachsung statt. Bei der Anwachsung handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge, die in vielen Fällen rechtsgeschäftliche Übertragungshindernisse überwindet. Die Besonderheit der Gesamtrechtsnachfolge ist der Übergang des gesamten Vermögens der

8. April 2019|Allgemein, Corporate / M&A|

Hauptversammlung

Tagesordnungsergänzungsverlangen Das OLG Frankfurt entschied mit Urteil vom 19.06.2017 über einen Hauptversammlungsbeschluss, dem Folgendes vorausgegangen war: Die Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft, deren Aktien im Freiverkehr gehandelt werden, verwies auf eine Satzungsbestimmung, wonach sich der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung auf den für börsennotierte Gesellschaften gesetzlich bestimmten Zeitpunkt (record date) zu beziehen habe. Zwei Tage nach dem record date veröffentlichte die Gesellschaft ein Verlangen der Mehrheitsgesellschafterin auf Ergänzung der Tagesordnung. Der Vorstandsvorsitze der Mehrheitsgesellschafterin war gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung wurde der Beschluss mit einer Mehrheit von 85,27% gefasst. Die Vorinstanz gab der gegen den Beschluss gerichteten

29. März 2018|Corporate / M&A|

Transparenzregister

Ab dem 01.10.2017 haben Kapitalgesellschaften und eingetragene Personengesellschaften Angaben zum wirtschaftlich Berechtigen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und zur Eintragung in das Transparenzregister zu übermitteln. Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung kann geahndet werden. Fragen Sie. Nur wer fragt, bekommt Antworten.

27. September 2017|Corporate / M&A|

D&O-Versicherung

Unternehmen anspruchsberechtigt: Versicherungsnehmer kann Ansprüche geltend machen, wenn versicherte Person sie nicht geltend macht Die Versicherungsbedingungen im vom BGH am 05.04.2017 entschiedenen Fall (IV ZR 360/15) sahen vor, dass grundsätzlich nur die versicherten Personen Anspruch auf Versicherungsschutz geltend machen könnten. Die versicherten Personen machten indes gegenüber dem Versicherer keine Deckungsansprüche geltend. Vielmehr war es die Aktiengesellschaft als Versicherungsnehmer, die vom Versicherer Versicherungsschutz verlangte. In der Vorinstanz ging noch das OLG München davon aus, dass es irrelevant sei, ob es aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei, dem Versicherungsnehmer die direkte Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherer zu untersagen, da dies keine Rechtsfrage

2. Juli 2017|Corporate / M&A|

Organhaftung

D&O-Versicherungsschutz nach Ausscheiden eines Organs Mit Urteil vom 10.01.2017 (II ZR 94/15) entschied der BGH einen Fall, in dem ein Insolvenzverwalter ehemalige Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft wegen verbotener Einlagenrückgewähr verklagte. Fast unerwartet nahm der BGH auch zu der Frage Stellung, ob das Versäumnis des Insolvenzverwalters, die Ansprüche gegenüber dem D&O-Versicherer geltend zu machen, ein anspruchsminderndes Mitverschulden darstellt. Der BGH hat diese Frage verneint. Der Insolvenzverwalter sei nicht verpflichtet, eine D&O-Versicherung zu Gunsten eines Organs aufrecht zu erhalten. Etwaige Pflichten des Insolvenzverwalters beträfen nur die Gesellschaft und deren Gläubiger zum Zweck der Obhut und des Erhalts des Schuldnervermögens. Der BGH verneint damit

16. Mai 2017|Corporate / M&A|

Gesellschaftsverträge

Abfindungen bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils   In den Fokus der Beratungspraxis gerät zunehmend wieder die Gestaltung von abfindungsbeschränkenden Regelungen in Gesellschaftsverträgen. Es ist damit zu rechnen, dass sich in absehbarer Zeit auch wieder die Rechtsprechung den Gestaltungen widmen wird. Einige durchaus verbreitete Regelungen zur Abfindung bei bzw. nach Ausscheiden eines Gesellschafters sind durch die Rechtsprechung für nichtig erklärt worden. Abfindungsregelungen stehen im Spannungsfeld der verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Gesellschafter sowie der Gesellschaft. Soll die Übertragung von Gesellschaftsanteilen verhindert werden, könnte durch eine nachteilige Abfindungsregelung eine Motivation zum Behalten des Gesellschaftsanteils gesetzt werden. Die Interessenlagen können vielfältig sein. Eine Abfindungsregelung in

23. Februar 2017|Corporate / M&A|

Marktsondierung

Vertragsverhandlungen mit einem OTF oder MTF: Insiderrechtliche Pflichten für potentielle Anleger. Seit dem 03.07.2016 gilt die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, nachfolgend „MAR“) vollumfänglich. Neu gegenüber den bisherigen nationalen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz ist der Anwendungsbereich sowohl für multilaterale (MTF) als auch andere organisierte (OTF) Handelssysteme. Insbesondere Emittenten im Freiverkehr (z.B. Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse) unterliegen den Regelungen der MAR. Für Marktsondierungen hatte sich in der Vergangenheit eine Praxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) etabliert, deren Konturen nicht gesetzlich normiert waren, nunmehr aber in der MAR abgebildet sind. Nach den Erwägungsgründen der MAR sind

31. Januar 2017|Corporate / M&A|