MANGELBESEITIGUNG NUR GEGEN WEITERE VERGÜTUNG: GRUND ZUR FRISTLOSEN KÜNDIGUNG

Das OLG Stuttgart (U. v. 18.03.2025, 10 U 107/24) hat entschieden, dass eine beharrliche Weigerung des Unternehmers, einen Mangel ohne zusätzliche Vergütung zu beseitigen, einen Grund zur fristlosen Kündigung des Werkvertrags (hier Architektenvertrags) darstellen kann. Eine solche Kündigung eröffnet dem Besteller die Mängelrechte und führt auch ohne Abnahme zur Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Für die Praxis: Der Werkunternehmer wird gut überlegen müssen, ob er die Mangelbeseitigung von einer weiteren Vergütung abhängig macht. Die Beurteilung, ab wann dies „beharrlich“ erfolgt, wird mitunter nicht leicht sein. Der Besteller muss im Fall der Kündigung genügend liquide Mittel vorhalten, um die gesamte Vergütung (für die

15. Mai 2025|Allgemein, Real Estate|

VERZÖGERUNGSSCHADEN: ANFORDERUNGEN NICHT ÜBERSPANNEN

Der BGH (B. v. 19. März 2025 – VII ZR 231/23) hat entschieden, dass die Anforderungen an die Darlegung und den Beweis eines Verzögerungsschadens nicht überspannt werden dürfen. Legt der Besteller gegenüber dem Werkunternehmer, der die vertragliche Fertigstellungsfrist nicht eingehalten hat, dar, welche Vermietungen in Aussicht genommen worden sind und welche Mietverträge tatsächlich geschlossen sind, soll das ausreichend sein.

13. Mai 2025|Allgemein, Real Estate|

FEHLERHAFTE BESTELLUNG EINES BESONDEREN VERTRETERS

Werden Ansprüche gegen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder geltend gemacht, kann die Hauptversammlung einen besonderen Vertreter bestellen. Die Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung sind auf den besonderen Vertreter anwendbar (BGH, U. v. 17.09.2024, II ZR 221/22). Dies gilt insbesondere für Vergütung und Haftung. Der Vorstand der Aktiengesellschaft kann die fehlerhafte Bestellung grundsätzlich nicht durch einseitige Erklärung beenden. Es bleibt die Möglichkeit, die Fehlerhaftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz geltend zu machen und ein Tätigkeitsverbot zu erwirken.

KEINE WEITERLEITUNG BETRIEBLICHER E-MAILS AN PRIVATEN E-MAIL-ACCOUNT!

Vorstandsmitglieder dürfen betriebliche E-Mails nicht an ihren privaten E-Mail-Account weiterleiten. Tun sie das doch, setzen sie sich der Gefahr einer fristlosen Kündigung aus, die sogar u.U. ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann, so das OLG München (U. v. 31.07.2024, 7 U 351/23). Als Rechtfertigungsgrund für eine solche Weiterleitung dient auch nicht die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beachtung der Sorgfaltspflichten und hinsichtlich des Verschuldens.

VORSTANDSHAFTUNG WEGEN GESCHÄFTS OHNE SICHERHEITEN

Für den Bankensektor war seit langem klar, dass die Gewährung eines Kredits durch ein Vorstandsmitglied ohne ausreichende Sicherheiten eine Pflichtwidrigkeit darstellt. Das Landgericht München (U. v. 05.09.2024, 5 HKO 17452/21) wendet diese Maßstäbe auch außerhalb des Bankensektors an. Dies bedeutet ein erhebliches Haftungsrisiko für Vorstandsmitglieder, die Darlehen ohne ausreichende Sicherheiten ausreichen oder Geschäfte mit vergleichbarem Risiko tätigen. Die business judgement rule erfährt damit in der Praxis eine deutliche Einschränkung. Die Beweislastumkehr (wonach nicht die Gesellschaft, sondern das Vorstandsmitglied nachweisen muss, dass es seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und es kein Verschulden trifft) gilt nach der Entscheidung des LG München auch für

Kommanditistenhaftung

(Un-)Beschränkte Haftung des Kommanditisten Summary Zukünftig dürfte es deutlich schwieriger werden, Ansprüche gegen Kommanditisten damit zu begründen, dass sie ihren Kommanditanteil vor Eintragung als Kommanditist im Handelsregister erworben hätten. Ausgangslage In der bisherigen M&A-Praxis wurde regelmäßig darauf geachtet, dass die Übertragung von Kommanditanteilen aufschiebend bedingt auf die Eintragung des neuen Kommanditisten im Handelsregister erfolgt. Grund hierfür war § 176 Abs. 2, 1 HGB, wonach ein Kommanditist unbeschränkt haftet, wenn er in eine bestehende Handelsgesellschaft eintritt, bevor er als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist. Ist die aufschiebende Bedingung (entgegen der üblichen Sorgfalt) nicht vereinbart worden, war dies regelmäßig ein Einfallstor (auch

22. August 2024|Corporate / M&A, Allgemein, Finance|

Zahlungssicherung

Bauverträge Sicherung von Zahlungsansprüchen Trotz sorgfältigster Planung unterliegen Bauprojekte einer ständigen Entwicklung. Häufig werden im Laufe der Entwicklung mehr Bauleistungen oder andere Bauleistungen eingefordert als ursprünglich vereinbart. Daraus entstehen häufig Fragen, ob der Bauunternehmer eine höhere Vergütung verlangen kann. Der Zeitdruck des Bauprojekts lässt eine endgültige Klärung, ob tatsächlich eine weitere Vergütung zu zahlen ist, meist nicht zu. Das führt dazu, dass von Bauunternehmern oft verlangt wird, weitere Arbeiten auszuführen, ohne die Abschlagrechnungen entsprechend zu erhöhen. § 650f BGB gibt Bauunternehmern die Möglichkeit, jedenfalls eine Sicherheit für ihre weiteren Zahlungsansprüche zu verlangen. Kommt es nicht zu einer Einigung über die

30. Juli 2024|Allgemein|

Immobilien-GbR

GbR als Grundstückseigentümer   Berichtigung des Grundbuchs   Bis zum 01.01.2024 wurden Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Eigentümer eines Grundstücks unter Angabe der Gesellschafter eingetragen. Änderte sich der Gesellschafterbestand wurde das Grundbuch entsprechend berichtigt. Seit dem 01.01.2024 haben sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts im Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wenn sie Grundbesitz erwerben oder veräußern möchten. Das OLG Frankfurt am Main (B. v. 11.4.2024, 20 W 187/23) hat entschieden, dass eine Änderung des Gesellschafterbestands nicht mehr nach den bis zum 01.01.2024 geltenden Regeln im Grundbuch vollzogen wird, auch nicht, wenn der Antrag schon vor dem 01.01.2024 gestellt wurde. Danach ist die Gesellschaft bürgerlichen

30. Juli 2024|Allgemein|

Hotelspezifika

Hotelspezifika in Betreiberverträgen Wenngleich in der Hotelbranche kein „Standard-Hotelmietvertrag“ existiert, so enthalten Hotelmietverträge typische Klauseln, die an die Bedürfnisse der Parteien und Herausforderungen der Zeit stets angepasst werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem FF&E, Mietzweck, Mietzins und Reporting zu. Hotelausstattung: Das FF&E (Furniture, Fixtures and Equipment) ist das Herzstück eines Hotelbetriebs. Zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes wird üblicherweise eine FF&E-Reserve vereinbart, in die der Mieter regelmäßig Geldzahlungen zur liquiden Sicherstellung der Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Erneuerungen des FF&E einzahlt. Die Höhe der Rücklage bemisst sich üblicherweise nach dem Netto-Gesamtumsatz gemäß USALI (Uniform of System of Accounts for the

29. Juli 2024|Allgemein|

Zwangshypothek

Zwangshypothek für mehrere Gläubiger Schon bei Formulierung einer Klageschrift ist darauf zu achten, dass aus dem daraus resultierenden Urteil ggf. eine Zwangshypothek eingetragen werden kann. Klage mehrere Gläubiger gemeinsam, ist im Klageantrag schon das Gemeinschaftsverhältnis der Kläger anzugeben. Entsprechend ist darauf hinzuwirken, dass das Gemeinschaftsverhältnis auch im Urteilstenor klar zum Ausdruck kommt. Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses ist Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek für mehrere Gläubiger, zumindest muss das Gemeinschaftsverhältnis aus dem Titel ersichtlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 17. 07.2018, I-3 Wx 132/18).

12. August 2020|Allgemein, Real Estate|