Zwangshypothek

Zwangshypothek für mehrere Gläubiger Schon bei Formulierung einer Klageschrift ist darauf zu achten, dass aus dem daraus resultierenden Urteil ggf. eine Zwangshypothek eingetragen werden kann. Klage mehrere Gläubiger gemeinsam, ist im Klageantrag schon das Gemeinschaftsverhältnis der Kläger anzugeben. Entsprechend ist darauf hinzuwirken, dass das Gemeinschaftsverhältnis auch im Urteilstenor klar zum Ausdruck kommt. Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses ist Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek für mehrere Gläubiger, zumindest muss das Gemeinschaftsverhältnis aus dem Titel ersichtlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 17. 07.2018, I-3 Wx 132/18).

12. August 2020|Allgemein, Real Estate|

Fiktive Mängelbeseitigungskosten

Schadensberechnung aufgrund fiktiver Mängelbeseitigungskosten weiter möglich Im Februar 2018 hatte der BGH entschieden, dass der Besteller eines Werks die Höhe seines Schadensersatzanspruchs nicht mit den fiktiven Mängelbeseitigungskosten abrechnen kann (BGHZ 218, 1-22). Das OLG München (U. v. 11.09.2019, 7 U 2873) hat klargestellt, dass diese Grundsätze nicht für die Berechnung von deliktischen oder nachbarrechtlichen Schadensersatzansprüchen greifen. Entstehen beispielsweise Schäden aus unsorgfältigen nachbarlichen Bauarbeiten, können diese nach wie vor fiktiv abgerechnet werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Irrelevanz von fiktiven Mängelbeseitigungskosten beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts, die nicht auf deliktische oder nachbarrechtliche Ansprüche anwendbar sind.

12. August 2020|Allgemein, Real Estate|

Hoffnung für Einzelhandel

Auch große Einzelhändler dürfen öffnen Das Verwaltungsgericht Hamburg gibt auch größeren Einzelhändlern Grund zur Hoffnung. Wie (mit unterschiedlichen Nuancen) in allen anderen Bundesländern ist auch in Hamburg am 20.04.2020 die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung in Kraft getreten, die regelt, dass grundsätzlich nur Verkaufsflächen mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern kurzfristig öffnen dürfen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 21.04.2020 entschieden, dass die Differenzierung in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung allein anhand des Maßes der Verkaufsfläche nicht für ein taugliches Kriterium für infektionsschutzrechtliche Schließungen. Das Kriterium der Verkaufsfläche sei der Stadtentwicklungsplanung entlehnt und könne daher nicht schlicht in das Infektionsschutzrecht übertragen werden. Für die Annahme, dass

21. April 2020|Allgemein, Real Estate|

CORONA – COVID 19 – SARS COV 2

Die Auswirkungen der Epidemie zeitigen schon jetzt für Unternehmen enorme Herausforderungen. Die bisher geleisteten organisatorischen Anstrengungen zum Schutz von Mitarbeitern und Geschäftspartnern waren bereits immens. Die Schutzmaßnahmen verlangen ein hohes Maß an Flexibilität ab.   Für Unternehmen stellen sich häufig folgende Fragen: Kann sich ein Vertragspartner auf vertraglich fixierte Fristen berufen oder müssen Fristverschiebungen hingenommen werden? Können Werk- oder Lieferverträge ganz oder teilweise gekündigt oder anderweitig beendet werden? Welche Leistungen müssen nachgeholt werden? Gelten Sonderregelungen für die fristlose Kündigung von Miet- und Pachtverträgen? Unter welchen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen? Sind Vertragspartnern vergebliche Aufwendungen, d.h. Aufwendungen, die im Vertrauen auf die

Baukostenobergrenze AGB-Konform

Baukostenobergrenzen AGB-konform   Auch im B2B-Verkehr scheint eine AGB-Kontrolle unumgänglich. Die jüngere Rechtsprechung zeigt jedoch immer wieder auf, dass wesentliche Vertragsinhalte keiner AGB-Kontrolle unterliegen. So auch der BGH im Urteil vom 11.07.2019 (VII ZR 266/17): Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Art, Umgang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Diese Freistellung von der AGB-Kontrolle gilt laut BGH jedoch nur für den Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann. Zu solchen Vereinbarungen, ohne deren Vorliegen ein wirksamer Vertrag

23. Oktober 2019|Allgemein, Real Estate|

Datenschutz Update 10_19

Datenschutz-Update Oktober 2019   Benennungsgrenze Datenschutzbeauftragte Ergänzend zu Art. 37 DSGVO sah § 38 BDSG vor, dass eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, soweit in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In seiner neuen Fassung wird § 38 BDSG Benennungsgrenze von zehn auf nunmehr 20 Personen anheben. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden.   Externe Datenschutzbeauftragte In der Praxis der Datenschutzebehörden hatte scheint sich die herauszukristallisieren, dass juristische Personen nicht als externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden können. Anstatt dessen kann aber ein Vermittlungsvertrag mit einer juristischen Person abgeschlossen werden,

4. Oktober 2019|Allgemein|

Restrukturierung

Liquidationsloses Erlöschen einer Personengesellschaft   Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 30.11.2018 (22 W 69/18) entschieden, dass eine liquidationslose Beendigung einer Gesellschaft dann eintritt, wenn die Gesellschafterstellungen einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter übertragen werden. In diesem Fall kommt ein Weiterbestehen der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft nicht in Betracht, weil eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muss.   Folgerungen für die Praxis: Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, findet eine Anwachsung statt. Bei der Anwachsung handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge, die in vielen Fällen rechtsgeschäftliche Übertragungshindernisse überwindet. Die Besonderheit der Gesamtrechtsnachfolge ist der Übergang des gesamten Vermögens der

8. April 2019|Allgemein, Corporate / M&A|

Rangrücktritt

Unternehmensfinanzierung   Qualifizierter Rangrücktritt auch in AGB zulässig, aber hohe Anforderungen an Vertragsgestaltung   Der BGH (U. v. 06.12.2018, IX ZR 143/17) hat eine in AGB eines Nachrangdarlehenvertrags geregelte vorinsolvenzliche Durchsetzungs-sperre (qualifizierter Rangrücktritt) für grundsätzlich zulässig erklärt. Als Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung des Nachrangdarlehens ist die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen. Leistung und Gegenleistung können privatautonom vereinbart werden.   Gleichwohl stellt der BGH hohe Anforderungen an die Gestaltung der Klausel bezüglich Klarheit und Verständlichkeit (vgl. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Vertragspartner des Verwenders soll ohne fremde Hilfe

2. April 2019|Allgemein, Finance|

Hauptversammlung

Tagesordnungsergänzungsverlangen Das OLG Frankfurt entschied mit Urteil vom 19.06.2017 über einen Hauptversammlungsbeschluss, dem Folgendes vorausgegangen war: Die Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft, deren Aktien im Freiverkehr gehandelt werden, verwies auf eine Satzungsbestimmung, wonach sich der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung auf den für börsennotierte Gesellschaften gesetzlich bestimmten Zeitpunkt (record date) zu beziehen habe. Zwei Tage nach dem record date veröffentlichte die Gesellschaft ein Verlangen der Mehrheitsgesellschafterin auf Ergänzung der Tagesordnung. Der Vorstandsvorsitze der Mehrheitsgesellschafterin war gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung wurde der Beschluss mit einer Mehrheit von 85,27% gefasst. Die Vorinstanz gab der gegen den Beschluss gerichteten

9. Juli 2018|Allgemein|

Transparenzregister

Transparenzregister Ab dem 01.10.2017 haben Kapitalgesellschaften und eingetragene Personengesellschaften Angaben zum wirtschaftlich Berechtigen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und zur Eintragung in das Transparenzregister zu übermitteln. Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung kann geahndet werden. Fragen Sie. Nur wer fragt, bekommt Antworten.

27. September 2017|Allgemein|