Der Bundesverband schafft eigene Reporting Standards
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat Reporting Standards verabschiedet, die für die Mitglieder des Verbands verbindlich sind. Mit diesem Regelwerk schafft der Verband einen Standard, der im Markt einen wesentlichen Qualitätsstandard setzt. Freilich ist dieser Standard für verbandsunabhängige Plattformen nicht bindend; es bleibt jedoch abzuwarten, ob nicht auch jene Plattformen mit diesem Standard konform gehen, um Vertrauen im Markt zu gewinnen.
Mit regelmäßigen Berichten, die 90 Tage nach Jahresende und 60 Tage nach Halbjahresende abzugeben sind, soll bei Investoren in allen wesentlichen Punkten für Transparenz gesorgt werden. Die Geldgeber sollen damit kontinuierlich in die Lage versetzt werden, ihr Investment – nicht zuletzt auch den Kapitalrückfluss – zu bewerten. Das Reporting soll auch Finanzkennzahlen beinhalten. Grundlage hierfür können gesetzlich zu erstellende Finanzberichte sein.
Neben diesen Informationen soll auch über Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse berichtet werden. Zu denken ist bei einer Immobilienprojektentwicklung insbesondere an den Baufortschritt.
Neben den für die Mitglieder des Verbands verpflichtend einzuführenden Reportings werden weitere Reportings (vergleichbar einem Zwischenbericht) empfohlen. Durch diese freiwilligen Berichte können Unternehmer ihre Zielstrebigkeit unter Beweis stellen.
Die Schaffung derartiger Reporting-Standards ist zu begrüßen. Die Standards erhöhen nicht nur die Transparenz für das konkrete Investment, sondern erhöhen auch die Vergleichbarkeit verschiedener bereits getätigter Investments. Außerdem hängt das Vertrauen in ein konkretes Investment auch vom Verhalten der Geschäftsleiter in der Vergangenheit ab: Geschäftsleiter, die bisher ihren Berichtspflichten nachgekommen sind, genießen ein erhöhtes Vertrauen des Marktes, dass sie auch in der Zukunft ihren Berichten nachkommen.
Dem Kapitalmarkt sind derartige Berichte keineswegs fremd. Entweder auf gesetzlicher Grundlage (§§ 37v ff. WpHG) oder aufgrund von Börsenvorschriften sind die Player des Kapitalmarkts Reportings mit einheitlichem Standard gewohnt.
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