Vorstandsmitglieder dürfen betriebliche E-Mails nicht an ihren privaten E-Mail-Account weiterleiten.

Tun sie das doch, setzen sie sich der Gefahr einer fristlosen Kündigung aus, die sogar u.U. ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann, so das OLG München (U. v. 31.07.2024, 7 U 351/23).

Als Rechtfertigungsgrund für eine solche Weiterleitung dient auch nicht die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beachtung der Sorgfaltspflichten und hinsichtlich des Verschuldens.