Gestattungsverfahren für VIB
Seit dem 21.08.2017 ist für Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) ein formales Prüfungsverfahren verpflichtend. Für jedes einzelne VIB ist ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Unterschiedliche Ausgestaltungen (etwa im Hinblick auf Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Zinssatz, Zinsfälligkeit oder Rückzahlungsmodalitäten) führen zu unterschiedlichen VIB im rechtlichen Sinne, die eine separate Pflicht zur Initiierung eines Prüfungsverfahrens auslösen.
Nach § 13a VermAnlG darf ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen erst einen Werktag nach Veröffentlichung des VIB beginnen. Die Veröffentlichung hat auf der Webseite des Anbieters und auf der Webseite der Crowdfundingplattform zu erfolgen. Nach § 13a Abs. 2 VermAnlG muss das VIB – entgegen der früher gängigen Praxis – außerhalb eines passwortgeschützten Bereichs barrierefrei zugänglich sein.
frostlaw.de berät bei der Erstellung von VIB und der Durchführung von Prüfungsverfahren.