Ziele und Wege genau definieren:
Jede Gesellschaftsform hat ihre Vorzüge: die Haftungsbeschränkung ist nur ein Aspekt; daneben spielen Fragen der Aufsicht, der Geschäftsführung, sowie die Möglichkeit Weisungen zu erteilen, Mitbestimmung, die Pflicht zur Ausübung von Mitgliedschaftsrechten, die Gründungsverfassung, die Registerpublizität, öffentlich-rechtliche Anforderungen, Anteilsfungibilität sowie die Möglichkeit der Kapitalgewinnung eine große Rolle.
Alle Anforderungen an Ihre Gesellschaft sollen in die Gestaltung einfließen. Dabei ist es sinnvoll, das Kräfteverhältnis unter den Gesellschaftern klar zu regeln. Oft zeigt sich erst viele Jahre nach einem konstruktiven Zusammenwirken der Gesellschafter, wie wichtig eine klare Kompetenzverteilung in der Gesellschaft ist, die dann zum Tragen kommt, wenn die Treuepflicht unter den Gesellschaftern rechtlich eingefordert werden muss.
Frostlaw.de berät Sie bei der Gestaltung Ihrer Gesellschaft. Gemeinsam entwickeln wir die individuelle gesellschaftsrechtliche Grundlage für Ihr operatives Geschäft und bereiten schon dabei die mögliche zukünftige Veräußerung Ihres Unternehmens vor. Frostlaw.de berät Unternehmen als ausgelagerte Rechtsabteilung bei laufenden Fragen des Gesellschaftsrechts und des Corporate Housekeepings. Der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen (einschließlich Umwandlungstransaktionen) sowie Kapitalmaßnahmen zählen zu den ständigen Beratungsfeldern von frostlaw.de.
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte
In stabilen Zeiten interessieren Haftungsinstrumentarien für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
CORONA – COVID 19 – SARS COV 2
Die Auswirkungen der Epidemie zeitigen schon jetzt für Unternehmen enorme
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