Hoffnung für Einzelhandel
Auch große Einzelhändler dürfen öffnen Das Verwaltungsgericht Hamburg gibt auch größeren Einzelhändlern Grund zur Hoffnung. Wie (mit unterschiedlichen Nuancen) in allen anderen Bundesländern ist auch in Hamburg am 20.04.2020 die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung in Kraft getreten, die regelt, dass grundsätzlich nur Verkaufsflächen mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern kurzfristig öffnen dürfen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 21.04.2020 entschieden, dass die Differenzierung in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung allein anhand des Maßes der Verkaufsfläche nicht für ein taugliches Kriterium für infektionsschutzrechtliche Schließungen. Das Kriterium der Verkaufsfläche sei der Stadtentwicklungsplanung entlehnt und könne daher nicht schlicht in das Infektionsschutzrecht übertragen werden. Für die Annahme, dass