Baukostenobergrenze AGB-Konform
Baukostenobergrenzen AGB-konform Auch im B2B-Verkehr scheint eine AGB-Kontrolle unumgänglich. Die jüngere Rechtsprechung zeigt jedoch immer wieder auf, dass wesentliche Vertragsinhalte keiner AGB-Kontrolle unterliegen. So auch der BGH im Urteil vom 11.07.2019 (VII ZR 266/17): Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Art, Umgang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Diese Freistellung von der AGB-Kontrolle gilt laut BGH jedoch nur für den Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann. Zu solchen Vereinbarungen, ohne deren Vorliegen ein wirksamer Vertrag