Fernabschaltung AGB-widrig

Fernabschaltung AGB-widrig Mit Urteil vom 26.10.2022 (XII ZR 89/21) hat der Bundesgerichtshof Regelungen in AGB, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, für unwirksam erklärt. Die damit verbundene Besitzbeeinträchtigung stelle eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Der digitale Eingriff komme einer mechanischen Blockade gleich. Dabei sei unerheblich, ob die Blockade manuell oder automatisiert erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung abgegrenzt von seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 zur sog. kalten Räumung (U. v. 06.05.2009, XII ZR 137/07). In jener Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof das Einstellen von Versorgungsleistungen nach einer Kündigung für zulässig

6. Dezember 2022|Real Estate|

Stellplatzablösung

Stellplatzablösung wirkt grundstücksbezogen Mit Urteil vom 08.10.2020 (2 B 20.301) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach Stellplatz ablösen grundstücksbezogen wirken. Im zu entscheidenden Fall waren im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1996 Stellplätze abgelöst worden. Im damaligen Ablösevertrag befand sich eine Bestimmung, wonach der Grundstückseigentümer damit einverstanden sei, dass die abgelösten Stellplätze grundsätzlich nur für das konkret beschriebene Vorhaben angerechnet werden sollten. Im Jahr 2015 beantragte der Kläger die Anrechnung der Stellplätze, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung aus dem Jahr 1996 abgelöst worden waren. Die Gemeinde lehnte die Erteilung der Baugenehmigung ab, weil die

18. Februar 2021|Real Estate|

Zwangshypothek

Zwangshypothek für mehrere Gläubiger Schon bei Formulierung einer Klageschrift ist darauf zu achten, dass aus dem daraus resultierenden Urteil ggf. eine Zwangshypothek eingetragen werden kann. Klage mehrere Gläubiger gemeinsam, ist im Klageantrag schon das Gemeinschaftsverhältnis der Kläger anzugeben. Entsprechend ist darauf hinzuwirken, dass das Gemeinschaftsverhältnis auch im Urteilstenor klar zum Ausdruck kommt. Die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses ist Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek für mehrere Gläubiger, zumindest muss das Gemeinschaftsverhältnis aus dem Titel ersichtlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 17. 07.2018, I-3 Wx 132/18).

12. August 2020|Allgemein, Real Estate|

Fiktive Mängelbeseitigungskosten

Schadensberechnung aufgrund fiktiver Mängelbeseitigungskosten weiter möglich Im Februar 2018 hatte der BGH entschieden, dass der Besteller eines Werks die Höhe seines Schadensersatzanspruchs nicht mit den fiktiven Mängelbeseitigungskosten abrechnen kann (BGHZ 218, 1-22). Das OLG München (U. v. 11.09.2019, 7 U 2873) hat klargestellt, dass diese Grundsätze nicht für die Berechnung von deliktischen oder nachbarrechtlichen Schadensersatzansprüchen greifen. Entstehen beispielsweise Schäden aus unsorgfältigen nachbarlichen Bauarbeiten, können diese nach wie vor fiktiv abgerechnet werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Irrelevanz von fiktiven Mängelbeseitigungskosten beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts, die nicht auf deliktische oder nachbarrechtliche Ansprüche anwendbar sind.

12. August 2020|Allgemein, Real Estate|

Hoffnung für Einzelhandel

Auch große Einzelhändler dürfen öffnen Das Verwaltungsgericht Hamburg gibt auch größeren Einzelhändlern Grund zur Hoffnung. Wie (mit unterschiedlichen Nuancen) in allen anderen Bundesländern ist auch in Hamburg am 20.04.2020 die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung in Kraft getreten, die regelt, dass grundsätzlich nur Verkaufsflächen mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern kurzfristig öffnen dürfen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 21.04.2020 entschieden, dass die Differenzierung in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordung allein anhand des Maßes der Verkaufsfläche nicht für ein taugliches Kriterium für infektionsschutzrechtliche Schließungen. Das Kriterium der Verkaufsfläche sei der Stadtentwicklungsplanung entlehnt und könne daher nicht schlicht in das Infektionsschutzrecht übertragen werden. Für die Annahme, dass

21. April 2020|Allgemein, Real Estate|

Versteigerungen

Die Landschaft der Immobilieneigentümer wird sich verschieben. Um Versteigerungen sowohl für den vollstreckenden Gläubiger als auch für einen Ersteigerer möglichst gewinnbringend zu gestalten, können Ausbietungsgarantieverträge geschlossen werden. Der Ausbietungsgarantievertrag gibt dem vollstreckenden Gläubiger die Sicherheit, in der Versteigerung einen bestimmten Betrag zu erzielen. Für den Fall, dass der ersteigerungsbereite Vertragspartner in der Versteigerung durch einen Dritten überboten wird, erhält der ersteigerungsbereite Vertragspartner ein Entgelt. Spannend wird die Gestaltung mit mehreren Gesellschaften. Dem Ersteigerer steht nach § 57a ZVG für bestimmte Mietverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses muss aber für den ersten zulässigen Termin ausgeübt werden. Bitte denken Sie beim Gang zum

17. März 2020|Real Estate|

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte

In stabilen Zeiten interessieren Haftungsinstrumentarien für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte („Geschäftsleiter“) kaum. Im Grundsatz billigt das Gesetz den Geschäftsleitern einen weiten Entscheidungsspielraum zu. Sobald ein Unternehmen auf turbulente Zeiten zusteuert, müssen Geschäftsleiter immer ihre persönliche Haftung im Blick haben und vermeiden. Sobald die Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsleiter einen durch eine (mögliche) Pflichtverletzung hervorgerufenen Schaden darlegt und beweist, ist es am Geschäftsleiter, darzulegen und zu beweisen, dass er nicht pflichtwidrig und nicht schuldhaft gehandelt hat. Diese Beweislastumkehr bringt unvorbereitete Geschäftsleiter in der Praxis häufig in erhebliche Erklärungsnot. Geschäftsleiter sollten daher ihre Entscheidungen genau dokumentieren. Die Dokumentation gewinnt an Wichtigkeit, je länger

17. März 2020|Corporate / M&A|

CORONA – COVID 19 – SARS COV 2

Die Auswirkungen der Epidemie zeitigen schon jetzt für Unternehmen enorme Herausforderungen. Die bisher geleisteten organisatorischen Anstrengungen zum Schutz von Mitarbeitern und Geschäftspartnern waren bereits immens. Die Schutzmaßnahmen verlangen ein hohes Maß an Flexibilität ab.   Für Unternehmen stellen sich häufig folgende Fragen: Kann sich ein Vertragspartner auf vertraglich fixierte Fristen berufen oder müssen Fristverschiebungen hingenommen werden? Können Werk- oder Lieferverträge ganz oder teilweise gekündigt oder anderweitig beendet werden? Welche Leistungen müssen nachgeholt werden? Gelten Sonderregelungen für die fristlose Kündigung von Miet- und Pachtverträgen? Unter welchen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen? Sind Vertragspartnern vergebliche Aufwendungen, d.h. Aufwendungen, die im Vertrauen auf die

Mietvertragsauflösung

Vereinbaren die Parteien eines langfristigen Mietvertrags dessen vorzeitige Auflösung und verzichtet der Vermieter gegen eine Abfindungszahlung auf die weitere Durchführung des Mietvertrags, liegt darin nach Beschluss des BFH vom 22.05.2019 (XI R 20/17) eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung. Dies ist immer dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Maßgeblich dafür ist, ob eine Leistung des Unternehmens vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, das sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet. Dies ist auch bei einem Verzicht gegen Entgelt der Fall. Nach Ansicht des BFH ergibt sich auch aus

21. Februar 2020|Real Estate|

Erbbaurecht

Mit Ablauf des Erbbaurechts hat der Grundstückseigentümer regelmäßig dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten. Der Eigentümer kann diese Entschädigungspflicht nach der gesetzlichen Regelung durch Verlängerung des Erbbaurechts abwenden. Denkbar ist, dass der Grundstückseigentümer auf einen solchen Schutz verzichtet. Der formularmäßige Ausschluss der den Eigentümer schützenden Abwendungsbefugnis ist jedoch mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 27 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz unvereinbar und deshalb grundsätzlich unwirksam. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 23.11.2018 (V ZR 33/18) entschieden. Die Unwirksamkeit einer solchen Regelung gilt sogar dann, wenn die Entschädigung auf 2/3 des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt

20. Februar 2020|Real Estate|