Fernabschaltung AGB-widrig
Fernabschaltung AGB-widrig Mit Urteil vom 26.10.2022 (XII ZR 89/21) hat der Bundesgerichtshof Regelungen in AGB, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, für unwirksam erklärt. Die damit verbundene Besitzbeeinträchtigung stelle eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Der digitale Eingriff komme einer mechanischen Blockade gleich. Dabei sei unerheblich, ob die Blockade manuell oder automatisiert erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung abgegrenzt von seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 zur sog. kalten Räumung (U. v. 06.05.2009, XII ZR 137/07). In jener Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof das Einstellen von Versorgungsleistungen nach einer Kündigung für zulässig